Das Betriebliche Eingliederungsmanagement – kurz BEM – verpflichtet alle Unternehmen in Deutschland, die Arbeitsplätze von Langzeiterkrankten zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Ziel des BEM ist es zu klären, mit welchen Leistungen oder Hilfen weiterer Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
„Desksharing“ aus Sicht des Arbeitsschutzes – Was ist bei geteilter Nutzung von Arbeitsplätzen zu beachten?
Durch die vermehrte Nutzung von Homeoffice, Mobiler Arbeit und Telearbeit wird Desksharing in immer mehr Unternehmen zum Thema.
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – Schwerpunkt: Maßnahmenentwicklung und -umsetzung
Information und Erfahrungsaustausch (Präsenz)
22. September 2026, 09:30-12:00 Uhr
22. September 2026, 09:30-12:00 Uhr