Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Online-Seminar

Einführung und Überblick

16. November 2021
10-12 Uhr

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument für einen präventiven und systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ihr Ziel ist die Minimierung arbeitsbedingter Risiken für die Sicherheit, Gesundheit und soziale Teilhabe der Beschäftigten. Für Arbeitgeber*innen ist ihre Durchführung nach §5 ArbSchG verpflichtend vorgeschrieben. Betriebs- und Personalräte haben umfassende Mitbestimmungsrechte. Neben den körperlichen Gefährdungen sind auch die psychischen Belastungen zu berücksichtigen. Hierzu gibt es in Betrieben häufig Unsicherheiten und Unklarheiten. Im Seminar werden Grundlagen zur Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung vermittelt.

Im Rahmen der Veranstaltung geht es um folgende Fragen:

  • Wie ist die Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz verankert?
  • Welche Schritte gehören zu einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung?
  • Welche Themenfelder sind im Rahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen? Was gilt es hierbei zu beachten?
  • Welche betrieblichen Akteur*innen sind an der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen?
  • Welche Methoden gibt es zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung?

Die Veranstaltung gibt einen ersten Überblick und bietet Gelegenheit zum Austausch und Diskussion.

Die Veranstaltung richtet sich an: Akteur*innen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (u.a. Betriebs- und Personalräte sowie andere Mitarbeitervertretungen, Führungskräfte, Schwerbehindertenbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen, Gesundheitsmanager*innen) und alle die sonst mit dem Thema zu tun haben.

Ort: Online-Seminar (Link zur Teilnahme wird mit Anmeldebestätigung versendet)

Veranstalterin: „Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit“ und „Perspektive Arbeit & Gesundheit“, Schanzenstraße 75, 20357 Hamburg

Freistellung: Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit der Betriebsräte gem. BetrVG § 37 (6) erforderlich sind. Das gilt ebenso für Personalräte (HmbPersVG § 49 (4), Mitarbeitervertretungen (MVG-EKD § 19 (3) sowie weitere Personengruppen mit Rechtsanspruch auf Freistellung.

Anmeldung: Da die Zahl der Plätze begrenzt ist, bitten wir um formlose Anmeldung per Mail an buero@arbeitundgesundheit.de. Bei der Anmeldung bitte Namen, Unternehmen und Ihre Funktion im Unternehmen angeben. Die Teilnahme ist kostenlos.