Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Information und Erfahrungsaustausch

05. Juli 2023, 10:00-12:00 Uhr, Online-Seminar

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument für einen präventiven und systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ihr Ziel ist die Minimierung arbeitsbedingter Risiken für die Sicherheit, Gesundheit und soziale Teilhabe der Beschäftigten. Für Arbeitgeber*innen ist ihre Durchführung nach §5 ArbSchG verpflichtend vorgeschrieben. Dazu gehört auch die Erfassung der psychischen Belastungen. Betriebs- und Personalräte haben umfassende Mitbestimmungsrechte. Doch noch immer gibt es viele Unsicherheiten in Bezug auf die konkrete Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.

Im Rahmen dieser Veranstaltung geht es deshalb um folgende Fragen:

  • Wie ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung im Arbeitsschutz verankert?
  • Welche Schritte gehören zu einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung?
  • Welche Themenfelder sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu berücksichtigen?
  • Welche betrieblichen Akteur*innen sind an der Durchführung der Gefährdungs-beurteilung zu beteiligen?
  • Welche Methoden gibt es zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung?

Die Veranstaltung gibt einen ersten Überblick zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, informiert über konkrete Handlungsempfehlungen und bietet Gelegenheit selbst Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Außerdem wird es Raum für Austausch und Diskussionen geben.

Die Veranstaltung richtet sich an: Betriebs- und Personalräte sowie andere Mitarbeitervertretungen, Führungskräfte, Schwerbehindertenbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen, Gesundheitsmanager*innen und alle die sonst mit dem Thema zu tun haben.

Ort: Online-Seminar (Link zur Teilnahme wird mit Anmeldebestätigung versendet)

Veranstalterin: „Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit“ und „Perspektive Arbeit & Gesundheit“, Schanzenstraße 75, 20357 Hamburg

Freistellung: Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit der Betriebsräte gem. BetrVG § 37 (6) erforderlich sind. Das gilt ebenso für Personalräte (HmbPersVG § 49 (4), Mitarbeitervertretungen (MVG-EKD § 19 (3) sowie weitere Personengruppen mit Rechtsanspruch auf Freistellung.

Anmeldung: Da die Zahl der Plätze begrenzt ist, bitten wir um formlose Anmeldung per Mail an buero@arbeitundgesundheit.de. Bei der Anmeldung bitte Namen, Unternehmen und Ihre Funktion im Unternehmen angeben. Die Teilnahme ist kostenlos.